Montag, Mai 09, 2005

Die Restitution des Liberalismus im 21. Jahrhundert

Freiheit und Verantwortung

A.
Prinzipien:

1. Jedes Individuum besitzt das Recht auf sein eigenes Leben, dieses ist die Quelle aller anderen Rechte.

2. Eigentumsrechte sind die Grundlage für die Aufrechterhaltung dieser Rechte.

3. Um zu gewährleisten, dass diese Rechte respektiert werden, ist es Voraussetzung, dass kein Einzelner oder keine Gruppe Gewalt oder Zwang gegen andere anwendet.

4. Um den Gebrauch von Gewalt oder Betrug rechtlich einzuschränken und um Vergeltungsmasznahmen unter objektive Kontrolle zu stellen benötigt die menschliche Gesellschaft eine Institution deren Aufgabe es ist, Individualrechte mittels eines sachlichen Rechtsrahmens sicherzustellen. Dies ist die Grundaufgabe, und die einzige moralische Rechtfertigung für einen Staat.

5. Die einzig rechtmäszigen Funktionen eines Staates, welche in der Verfassung niedergeschrieben werden müssen, sind:
- das Erlassen objektiver Gesetze, welche Streit zwischen Individuen regeln, wenn die private, freiwillige Schlichtung versagt,
- der Schutz vor Kriminalität
- der Schutz vor Invasion

In Folge des obengenannten hat jedes Individuum, so lange es die Rechte anderer respektiert, das Recht zu leben, wie es ihm beliebt, wie ein freier Akteur in einem freien Markt. Jeder Einzelne muss die Freiheit besitzen, für sein eigenes Schicksal zu handeln, der Staat darf nicht in freiwillige Kooperationen zwischen Einzelnen eingreifen.

Unser Auftrag

Der Auftrag des Liberalismus ist es, die Verantwortung und die Aufwendungen des Staates zu reduzieren. Dies soweit, dass jeder sein Leben in gegenseitiger Erfüllung seiner Bedürfnisse durch freie und freiwillige Interaktion seiner Leistungen und seines Besitzes führen kann.

B.
Staat:

I. Präambel
Die deutsche Regierung soll sowohl in ihrer Grösse, als auch in ihren Machtbefugnissen deutlich beschränkt werden. Die Regierung soll in ihrer Struktur und ihrer Gestaltungsmöglichkeit stark begrenzt sein. Die Beachtung und der Schutz der Rechte des Einzelnen auf Leben, Freiheit und Eigentum sind die eigentlichen Aufgaben der Regierung.

II. Verfassung
Die Bundesregierung ist voll und ganz für ihre Handlungen verantwortlich, ihre Aufgabe ist es ausschliesslich die Individualrechte zu schützen. Jeder der Verfassung widersprechende Gesetzgebung ist daher nichtig.

III. Grundrechtscharta:
Um zu gewährleisten, dass der Einzelne vor Gewalt oder Betrug anderer, oder der Regierung geschützt ist, soll eine Grundrechtscharta erstellt sein, welche in ihrem Wesensgehalt nicht durch Gesetze beschränkt werden kann.

IV. Informationsfreiheit:
Jede Regelung, welche es der Regierung ermöglicht, dem Bürger Informationen vorzuenthalten, ist aufzuheben. Jeder soll das Recht erhalten, die Regierung auf Herausgabe von Informationen zu verklagen, wenn sie ihn persönlich betreffen. Die Regierung ist soll gezwungen sein, diese Informationen herauszugeben, oder zu beweisen, dass deren Bekanntgabe die Rechte dritter verletzt.

V. Freiheit der politischen Handlung
Um das System freier Wahlen zu gewährleisten, ist es Voraussetzung, Wahlen von der Einflussnahme der Regierung freizuhalten. Die Parteienfinanzierung mittels Steuergeldern ist aufzuheben. Wir lehnen jedes Gesetz, welches Bürger davon abhält, neue politische Parteien oder Organisationen zu gründen wird ab.

VI. Initiativen:
Die Wählerschaft soll dazu ermächtigt sein jederzeit , Volksabstimmungen durchzuführen. Zur Durchführung einer solchen ist eine bestimmte Zahl von Unterschriften der von der zur Abstimmung berechtigten einzuholen. Sollte eine solche Petition gebilligt werden, so hat sie die selbe Bedeutung wie jede andere Gesetzgebung. Initiativen haben, wie jede andere Art der Gesetzgebung auch mit der Verfassung und der Grundrechtscharta in Einklang zu stehen.

VII. Aufhebung
Die Bürgerschaft soll ebenfalls das Recht besitzen, bestehende Gesetze oder Teile bestehender Gesetze einzufordern. Die Regelung ist entsprechend B VI durchzuführen.

VIII. Rechtskraft
Alle Gesetze und Regelungen erlangen ihre Gültigkeit erst nach der Zustimmung eines frei gewählten Parlamentes oder durch eine Volksinitiative.

IX. Gesetzgebung der Länder
Die Bundesregierung ist nicht ermächtigt, in die Ländergesetzgebung einzugreifen, sofern diese nicht gegen die Verfassung oder die Grundrechtscharta verstossen.

X. Sezession
Jeder Bürger hat das Recht allein oder mit anderen Bürgern zusammen freiwillig aus dem Staatenbund der Bundesrepublik auszutreten. Mit der Erklärung der Sezession verfallen alle Ansprüche der Bundesrepublik an den Sezessionisten und umgekehrt. Der Deutsche Staat hat das Recht des Sezessionisten auf territoriale Integrität zu wahren.

C.
Individualrechte

I. Präambel
Neben den Individualrechten gibt es keine von ähnlicher Bedeutung, sie sind unverletzlich. Jeder soll das Recht besitzen, über sein eigenes Leben zu walten, zu Leben, wie er es wünscht, so lange er nicht in die Rechte anderer eingreift. Jeder soll über das Recht auf Selbstbestimmung, die notwendige Erweiterung des Rechts auf Leben, verfügen. Jedweder Versuch, gegen ein Individuum, oder die Früchte seine Arbeit vorzugehen ist verboten.
II. Diskriminierung
Individualrechte können nicht aufgrund von Gesetzen oder jeder anderen Art der Rechtsprechung verweigert oder eingeschränkt werden.
III. Rede- und Versammlungsfreiheit
Jeder Form der Zensur seitens des Staates ist abzulehnen. Alle Gesetze, welche die Freiheit öffentliche Demonstrationen, Reden oder Ausstellungen durchzuführen einschränken, sind abzuschaffen. Der Missbrauch der obengenannten Rechte ist durch Gesetze, welche die Zerstörung privaten Eigentumes, Übergriffe, Betrug verbieten etc. zu begrenzen.

IV. Medienfreiheit
Die staatliche Zensur wird abgelehnt. Daher sind:
a) alle Gesetze, welche den Verkauf oder die Verbreitung, die Besteuerung oder die Subventionierung und Preisbindung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und Filmen vorschreiben aufzuheben.
b) Medienkontrollbehörden und die Gebühreneinzugszentrale aufzulösen
c) Staatliche Presse- und Rundfunkeinrichtungen, wie ARD, ZDF, Presse- und Informationsamt etc. zu privatisieren bzw. aufzulösen
d) die Rechte der freien Rede und Informationsbeschaffung alle Arten der Medien betreffend in der Verfassung festzuschreiben.

V. Verbindungsfreiheit
Jeder soll das Recht besitzen einem Verein, einer Gesellschaft oder jeder anderen Art der Organisation beizutreten, oder dies zu unterlassen.

VI. Vertragsfreiheit
Die Regierung soll keine vertraglichen Auflagen auf persönliche Vereinbarungen wie Heirat, Scheidung, Erbschaft oder Adoption erlegen. Jede Art der freiwilligen Vertragsvereinbarung ist dem Schutz des Gesetzes zu unterstellen.

VII. Eigentumsrechte
Eigentumsrechte haben den Anspruch darauf, in selber Art und Weise wie Individualrechte geschützt zu werden. Der Eigentümer hat das moralische Recht, dieses zu behandeln, wie er es für richtig hält. Solange die Ausübung über sein Eigentum nicht die Rechte anderer tangiert, hat dies ohne staatliche Einmischung zu geschehen.

VIII. Landnutzung
Die Nutzung des eigenen Landes ist das Recht des Landbesitzers. Jedweder Regierungseingriff in dieses Recht, etwa durch Enteignung, Flächennutzungspläne, Baugesetze, Regionalplanung ist illegal. Der Erwerb von Land mittels Steuergeldern wird abgelehnt. Alle Gesetze, welche den Gebrauch privaten Besitzes einschränken sind abzuschaffen.

IX. Recht auf Privatheit
Versteckte oder heimliche Überwachung des Bürgers durch den Staat sind abzulehnen, wenn diese die persönlichen-, oder Besitzrechte des Bürgers verletzen. Jede nationale Erhebung oder andere Art amtlicher Statistik über Einzelne, Gruppen oder Verbände sind auf freiwillige Teilnahme festzusetzen.

X. Recht auf Selbstschutz
Jeder Bürger hat das Recht Waffen zu besitzen. Wir fordern alle Beschränkungen des freien Waffenbesitzes aufzuheben. Generelle Waffenrestriktionen entziehen dem Bürger das Recht zur Selbstverteidigung in einer Notsituation, während der Kriminelle selbst voll bewaffnet ist. Stattdessen sollen Strafen für die missbräuchliche Nutzung von Waffen erlassen werden.

XI. Religionsfreiheit
Jeder besitzt das Recht, sich in einer religiösen Gemeinschaft zu organisieren, sofern diese nicht die Belange der Verfassung oder die Interessen anderer verletzt. Zur Gewährleistung der Religionsfreiheit sind Staat und Kirche auf das Strengste zu trennen, jedwede finanzielle Verbindung zwischen Staat und Kirche ist zu lösen.

D.
Zivilrecht

I. Präambel
Zwischen dem Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum und der Verpflichtung der Regierung ziviles Recht zu gewährleisten existiert kein Zielkonflikt. Beide Konzepte beruhen auf dem selben Prinzip: kein Individuum, keine Gruppe oder Regierung haben das Recht Gewalt oder Zwang gegen ein anderes Individuum, eine andere Gruppe oder Regierung einzusetzen.

II. Kriminalität
Die Anwendung von Gewalt oder Betrug beeinträchtigt das Leben, das Glück und das Eigentum aller Deutschen. Um Kriminalität vorzubeugen, sie zu unterdrücken fordern wir:
a) klare, beständige und vorurteilslose Gesetze, welche die Einzelrechte schützen,
b) Starke und gutfinanzierte Polizeikräfte und ein ebensolches Justizsystem,
c) Das Recht jedes privaten Sicherheitsanbieters, Dienste anzubieten, sofern diese mit der Verfassung und der Grundrechtscharta in Einklang stehen,
d) Das Recht des Einzelnen sich und seinen Besitz zu verteidigen und zur Wahrung dieser Interessen private Sicherheitsanbieter zu beauftragen

III. opferlose Kriminalität
Da nur Handlungen, welche die Rechte anderer verletzen als Verbrechen gelten können, befürworten wir die Aufhebung aller Gesetze, welche „Verbrechen“ ohne Opfer beinhalten. Insbesondere treten wir ein für:
a) die Aufhebung aller Gesetze, welche die Herstellung, den Verkauf, den Besitz oder den Konsum jeder Art von Drogen verbieten; den Erwerb von Medikamenten ohne Rezepte untersagen.
b) Die Aufhebung aller Gesetze, welche Wetten, Spiele oder ähnliches verbieten,
c) Eine bedingungslose Amnestie für alle jene, welche aufgrund dieser „Verbrechen“ verurteilt wurden.

IV. Unschuldsvermutung
Solange eine Person nicht wegen eines Verbrechens, welches sie ausgeführt haben soll überführt werden kann, müssen ihre Rechte respektiert werden. Keiner soll gegen seinen Willen festgehalten oder befragt werden, auch wenn Vorwürfe werden gemacht, oder die Konsultation eines, aus welchem Grunde auch immer verhindert wird. Wir befürworten das Ende der Sicherheitsverwahrung und verdachtsunabhängiger Personenkontrollen, setzen und für das Recht auf einen schnellen Prozess ein und unterstützen die volle Entschädigung eines nicht Verurteilten aber Festgesetzten seitens der Regierung.

V. Öffentliche Macht
Wir setzen uns für die Abschaffung aller Gesetze ein, welche der Regierung die Verkündung des Kriegsrechtes gestatten ein.

VI. Opfergerechtigkeit
Der Sinn jedes Gerichtssystemes ist die Wahrung der Gerechtigkeit. Das gegenwärtige System der Kriminalgesetzgebung beruht auf Bestrafung mit geringem Bezug auf das Opfer. Wir unterstützen die bestmögliche Entschädigung für das Opfer. Wir lehnen Gesetze, welche dem Opfer das Recht auf Entschädigung durch den Verantwortlichen entziehen ab. Das Opfer sollte ferner das Recht besitzen, den Täter zu begnadigen. Wir befürworten ein Ende der Verteidigung, welche auf Geistesgestörtheit oder verminderter Schuldfähigkeit beruht und den Schuldigen so von seiner Verantwortung freisprechen. Wir fordern die Abschaffung der Verjährung, wer einmal eine Straftat beging, soll dafür auch immer zur Rechenschaft gezogen werden können.

VII. Psychiatrie
Wir drängen darauf, dass keiner, der eines Verbrechens nicht angeklagt oder überführt wurde aus psychischen Gründen gegen seinen Willen in einer Psychiatrie oder anderen Einrichtung festgehalten werden kann. Des weiteren befürworten wir:
a) die Aufhebung aller Gesetze, welche die Unfreiwillige psychiatrische Behandlung einer Person, Kinder eingeschlossen, ermöglichen,
b) ein Ende jeder unfreiwilligen Behandlung Gefangener, wie z.B. durch psychische Behandlung oder Drogentherapien,
c) ein sofortiges Ende des Einsatzes von Steuergeldern für psychiatrische oder psychologische Untersuchungs- und Behandlungsprogramme.

VIII. Personalausweise und Reisebeschränkungen
Wir begegnen jedem Versuch der Regierung das Recht nach Deutschland einzureisen oder in Deutschland zu reisen zu beschränken. Wir meinen, dass die Regierung jedem Bürger ausserhalb Deutschlands das Recht Schutz zu bieten verweigern sollte.

IX. Einwanderung
Jedes Individuum hat das Recht, frei zu wählen, wo es leben möchte, überallhin zu reisen und jede angebotene Arbeit anzunehmen, solange er dies auf eigene Rechnung betreibt,
vorausgesetzt, es verletzt dabei nicht die Rechte anderer. Daher befürworten wir eine offene Einwanderungspolitik, welche mit der Abschaffung aller Hilfsprogramme für Einwanderer einhergeht.

E.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik

I. Präambel
Das Prinzip der Nichteinmischung soll die Beziehungen zwischen den Regierungen leiten. Eine liberale Regierung übernähme eine Politik des Nichteingreifens und der totalen Enthaltung aus ausländischen Auseinandersetzungen sowie imperialistischer Abenteuer.

II. Armee
Die Grösse der Armee bemisst sich allein daraus, Deutschland ausreichend gegen eine eventuelle fremdländische Aggression zu verteidigen.

III. Wehrpflicht
Wir lehnen die Wehrpflicht grundsätzlich ab. Es ist eine Verweigerung bürgerlicher Rechte, Individuen gegen ihren Willen einzuberufen, wie edel das Motiv hierfür auch immer sein mag.

IV. Militärische Bündnisse
Wir befürworten die militärische Kooperation mit anderen Regierungen nur, um die Rechte der Deutschen zu verteidigen. Wir fordern der Austritt aus der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation.

V. Internationale Vereinbarungen
Wir meinen, der einzig richtige Sinn einer Vereinbarung mit einer anderen Regierung ist der Schutz Deutscher Bürger. Wir unterstützen die Aufhebung jedes Vertrages oder jeder Vereinbarung, welche die Rechte Deutscher Bürger beeinträchtigen. Wir befürworten den sofortigen Austritt aus den Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, der Regierung per Verfassung zu verbieten, Vereinbarungen zu schliessen in welchen Bürgerrechte eingeschränkt werden.

VI. Auswärtige Angelegenheiten
Wir favorisieren eine drastische Reduktion unseres diplomatischen und konsularischen Corps. stattdessen erlaubten wir allen Bürgern in diplomatische Verhandlungen mit auswärtigen Regierungen oder Bürgern zu treten.

VII. Diplomatische Immunität
Wir lehnen es grundsätzlich ab, Personen Immunität zu gewährleisten.

VIII. Auslandshilfe
Wir weisen jede Regierungshilfe an auswärtige Staaten zurück, hiervon sind lediglich Verpflichtungen im militärischen Rahmen ausgenommen. Wir bestreiten, dass der Deutsche Staat für den ökonomischen Wohlstand irgendeiner anderen Nation verantwortlich ist.

IX. Internationaler Handel
Wir befürworten die Aufhebung aller Handelsbarrieren, welche durch Deutsche Gesetze verfügt sind.

X. Internationale Finanzen
Wir setzen und für den Rückzug Deutschlands aus allen internationalen Finanzabkommen ein. Wir fordern den Rückzug aus der Weltbank und dem internationalen Währungsfonds. Wir lehnen alle Versuche der Regierung zur Regelung von Wechselkursen ab. Der Internationale Handel kann nur dann wirklich frei sein, wenn die Wechselkurse den tatsächlichen Wert der Währung widerspiegeln.

XI. Unbeanspruchte Gebiete
Wir begegnen der Anerkennung ungerechtfertigter Landansprüche, wenn sie von Nationen oder internationalen Organisationen geäussert werden. Hierzu gehören auch die Meeresgründe sowie extraterretrische Massen und Gebiete. Wir unterstützen die Entwicklung objektiver Standards zur Anerkennung der Beanspruchung solcher Gebiete.

F.
Handel und Wirtschaft

I. Präambel
Wirtschaftliche Rechte sind eine Erweiterung der Individualrechte, insbesondere das Recht Vereinbarungen zu schliessen und das auf Eigentum. Jede Regierungshandlung welche gegen die Regeln des freien Marktes verstösst verletzt diese. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des Staates diese Eigentumsrechte zu schützen und einen Gesetzesrahmen für den Schutz des freiwilligen Handels zu schaffen.

II. Wirtschaft
Staatliche Einflussnahme in die Wirtschaft bedroht sowohl die persönliche Freiheit als auch den materiellen Wohlstand jedes Deutschen. Daher unterstützen wir die folgenden Reformen:
a. Reduktion von Steuern und Regierungsausgaben
b. Ein Ende der staatlichen Schuldenaufnahme
c. Die Beseitigung aller staatlichen Hindernisse im Freihandel, einschliesslich der Arbeitsgesetzgebung, der Monopolbildung von oder durch den Staat und
d. Die Aufhebung aller Kontrollen von Preisen, Löhnen, Gewinnen, Mieten, Zinsen und Produktionszahlen.

III. Handel
Wir meinen, dass jede Person das Recht besitzt, Güter und Leistungen mit jeder anderen Person oder Gruppe zu tauschen, sofern dies auf freiwilliger Basis geschieht. Jedwede Anstrengung des Staates den Handel zu kontrollieren oder zu führen sind ungerechtfertigt.

IV. Geld
Wir sind der Auffassung, dass keine staatliche Zentralbank ein ausreichendes und dauerhaftes Interesse an einer starken und stabilen Währung haben kann, da sie letztlich immer der staatlichen Verfügungsgewalt unterliegt. Aus diesem Grunde treten wir für die Aufhebung des staatlichen Münzmonopoles ein und befürworten die Schaffung konkurrierender privat organisierter Währungen.

V. Steuern
Da wir davon ausgehen, dass jeder berechtigt ist, das Produkt seiner Arbeit zu behalten, begegnen wir jeder staatlichen Aktivität, welche die gewaltsame oder zwanghafte Aneignung von Geld oder Gütern beabsichtigt. Daher lehnen wir die Strafverfolgung von Steuerhinterziehern ab und fordern eine bedingungslose Amnestie für alle, welche aufgrund dessen bestraft oder verurteilt wurden. Wir lehnen die unfreiwillige Abführung von Steuern durch Geschäftsinhaber oder Arbeitgeber ab. Wir unterstützen ein verursachergebundenes System von Gebühren für erbrachte Leistungen sowie die Sammlung freiwilliger Gaben um die Regierungsaufgaben in der freien Gesellschaft zu finanzieren.

VI. Subventionen
Um eine wirklich freie Wirtschaft zu erreichen, in welcher der Staat niemanden für den Nutzen anderer schikaniert, lehnen wir alle staatlichen Subventionen wie im Bereiche von Wirtschaft, Arbeit, Erziehung, Landwirtschaft, Wissenschaft, Kunst, Sport, Parteien oder jeder anderen Interessenvereinigung ab. Wir fordern weiterhin die Aufhebung aller staatlichen Arbeitsprogramme.

VII. Tarife und Quoten
Wie alle Subventionen dienen Tarife und Quoten nur der Bevorzugung bestimmter Interessen und mindern den Wohlstand aller. Daher fordern wir die Abschaffung aller Tarife und Quoten, aller Behörden und Kommissionen, welche in diesem Bereiche tätig sind.

VIII. Auslandsinvestitionen
Wir fordern die sofortige Aufhebung aller Beschränkungen und Steuern, welche auf Auslandsinvestitionen in der Deutschen Wirtschaft erhoben werden. Alle in Deutschland lebenden und arbeitenden Personen besitzen das Recht Güter und Leistungen frei zu tauschen.

IX. Staatstätigkeit
Wir lehnen jede Einmischung staatlicher Unternehmen oder Agenturen (z.B. Flughäfen, Häfen, Sparkassen) in die Wirtschaft ab. Wir schlagen die Aufhebung aller den freien Wettbewerb beschränkenden Gesetzgebung vor und fordern die Beseitigung deren Vorteile gegenüber nichtstaatlichen Akteuren.

X. Gewerkschaften und Tarifabschlüsse
Wir anerkennen das Recht des Einzelnen, freiwillig in Gewerkschaften einzutreten, diese zu Gründen oder zu verlassen. Wir meinen, dass ein Arbeitgeber das Recht haben sollte, Gewerkschaften als Tarifpartner anzuerkennen oder dies eben nicht zu tun. Wir erkennen das Recht des Arbeitgebers an im Streikfalle Ersatzkräfte zu beschäftigen an, wie wir auch das Recht der Gewerkschaft Blockaden zu Organisieren anerkennen, sofern diesem keine gegenteilige vertragliche Vereinbarung entgegensteht. Wir lehnen jeden Eingriff des Staates in die Tarifautonomie wie durch Schlichtung oder Einigungszwang ab. Wir anerkennen freiwillige Verträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften als für beide Seiten rechtlich und moralisch bindend.

XI. Beschäftigungsstandards
Gesetzgebung, welche Löhne, Arbeitszeiten oder andere arbeitsrechtliche Bestimmungen regeln schränken die Möglichkeit des Einzelnen Arbeit zu finden ein und beschränken seine Freiheit. Wir meinen, dass die Möglichkeit des Staates Beschäftigungsstandards zu erlassen ausschliesslich im Bereiche der vom Staate selbst beschäftigten erfolgen kann.


G.
Soziale Belange

I. Präambel
Die Einflussnahme der Regierung in soziale Angelegenheiten wie Umweltverschmutzung, Verbraucherschutz, Gesundheitsfürsorge und Armutsbekämpfung überschreiten das Niveau des Schutzes von Individualrechten bei weitem. Ausserdem wurden diese Probleme bisher von keiner Regierung gelöst, doch wurden sie in erster Linie durch Regierungen verursacht. Die Rolle der Regierung muss hier auf den Schutz der Individualrechte begrenzt werden.

II. Umweltverschmutzung
Wir meinen, dass keiner das Recht besitzt, die Eigentumsrechte anderer durch Verschmutzung zu verletzen. Die Gesetze für sollten so geändert werden, dass Schäden durch Luft, Wasser und Luftverschmutzung abgedeckt sind. Wir befürworten die Ausarbeitung eines objektiven Gesetzesrahmens, welches Individualrechte an Luft und Wasser definiert. Wir meinen, dass diese Rechte betreffende Mehrdeutigkeiten (wie z.B. das Konzept des „öffentlichen Besitzes“) ein Hauptgrund für die sich verschlechternde Umwelt darstellen.

III. Verbraucherschutz
Wir fordern starke und wirksame Gesetze gegen Betrug und Verfälschung. Wir begegnen allen Regelungen, welche den Verbrauchern Vorschriften machen, Preise festsetzen (z.B. Buchpreisbindung), Standards definieren oder die freie Wahl auf andere Art und Weise einschränken (z.B. Ladenschluss). Wir begegnen dem sogenannten Verbraucherschutz, welcher freiwilligen Handel begrenzt und die Möglichkeit der Geschädigten zu Klagen einschränkt.

IV. Fortpflanzung
Wir fordern ein Ende aller staatlichen Unterstützungen für Kindererziehung und ein Ende der Bereitstellung steuerfinanzierter Dienste für Kinder. Wir begegnen jedes Regierungseingriffes in die private oder kommerzielle Verbreitung von Informationen zur Empfängnisverhütung. Wir lehnen alle Zwangsmasznahmen zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums ab.

V. Abtreibung
Wir unterstützen die Entscheidungsfreiheit der Frau über ihren eigenen Körper. Der Embryo muss an dieser Stelle als Teil der weiblichen Körpers begriffen werden, andernfalles könnte er auch ohne diesen überleben. Wir wollen Frauen nicht dazu ermutigen abzutreiben, doch sollten sie dazu die freie Wahl besitzen. Wir lehnen die staatliche Finanzierung von Abtreibungen ab.

VI. Sterbehilfe
Wir befürworten die Aufhebung aller die Sterbehilfe einschränkenden oder verbietenden Gesetze. Es soll jedem Einzelnen freigestellt zu sein, die Art und den Zeitpunkt seines Todes zu wählen.

VII. Erziehung
Wir fordern die Aufhebung des Schulzwanges und die Beseitigung staatlicher Eingriffe, Regulierungen und finanzieller Hilfen für Erziehungseinrichtungen.

VIII. Arbeit und Arbeitslosigkeit
Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze (wie z.B. Minimallöhne, Arbeitsgesetzgebung), welche die Möglichkeit einer Person Arbeit zu finden erschweren. Wir fordern die Abschaffung des Kammer- und Meisterzwanges und ähnlicher der freien Berufsentfaltung entgegenstehender Gesetze.

IX. Armut und Wohlfahrt
Der Wohlfahrtsstaat, welcher angeblich zur Unterstützung der Armen geschaffen wurde ist eine wachsende und parasitäre Last für alle produktiv arbeitenden Menschen und benachteiligt die Armen, mehr denn er ihnen nutzt. Wir befürworten die Abschaffung aller staatlichen Fürsorge- und Hilfsprogramme. Jede Hilfe für Arme sollte auf rein freiwilliger Basis durchgeführt werden.

X. Gesundheitsfürsorge
Der einzig sinnvolle Weg, den Niedergang unserer Gesundheitssysteme zu verhindern ist die Öffnung für den freien Markt. Daher fordern wir:
a. ein Ende aller Zwangs- oder steuerfinanzierter Gesundheitsvorsorge
b. das Recht jedes Einzelnen Gesundheitsleistungen auf frei auszuhandeln
c. das Recht für Ärzte und andere gesundheitliche Berufszweige sich freiwillig zusammenzuschliessen sowie das Recht dieser Zusammenschlüsse, für deren Mitglieder Standars zu setzen und damit einhergehend ein Ende jedwedes staatlichen Eingriffes in diesen Bereich.
d. Die Aufhebung aller die Niederlassungsfreiheit oder den Berufszugang erschwerenden Gesetze.
e. Die Aufhebung aller Gesetze, welche es ermöglichen, eine Person gegen ihren Willen an Tests und Behandlungen teilnehmenzulassen oder der Drogen zu verabreichen.
f. Die Aufhebung des Rezeptzwanges und den freien Zugang zu allen Medikamenten.

XI. Rentenversicherung
Wir fordern die Aufhebung der betrügerischen, so gut wie bankrotten und sich ständig verschlechternden, unzureichenden und erdrückenden staatlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung. Wir setzen uns dafür ein, bereits existierende Ansprüche aus dem Rentensystem bestmöglichst einzulösen.

XII. Nationalparks und Kulturdenkmäler
Es gibt keinen Grund für die Regierung Freizeitaktivitäten einiger weniger auf Kosten anderer zu subventionieren. Wir fordern den Betrieb dieser Einrichtungen auf sich selbsttragender Basis.

Im Dezember des Jahres 2004

Patrick Harsch