Parlamentsreform
Parlamentsreform
In einer Zeit schneller Veränderungen darf die Politik vom Bürger nicht erwarten, dass er allein sich verändern muss, auch die Politik ist gefordert, sich in diesen Reformprozess einzubeziehen. Ein erster Schritt in der Neudefinition des Verhältnisses Bürger - Staat ist die grundlegende Reform der Legislativorgane.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
Reduzierung der Abgeordnetenzahl
Die Zahl der Parlamentsmitglieder im Verhältnis zur Einwohnerzahl lässt merkwürdige Rückschlüsse auf eine gewiss vorhandene Selbstbedienungsmentalität der politische Klasse zu. Der deutsche Bundestag hat gegenwärtig rund 600 Sitze. Im internationalen Vergleich ist er damit immer noch eines der grössten Parlamente. (So hat das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika lediglich 435 Sitze, bei 3,5-Facher Einwohnerzahl.) Die Zahl der Sitze im Deutschen Bundestag ist auf 300 und die des Landtages von Baden-Württemberg auf maximal 60 zurückzuführen.
Dieser Verringerung analog reduzieren sich auch die Sitze aller anderen Parlamente auf Landes, Kreis und Gemeindeebene um mindestens die Hälfte.
Sitzbesetzung gemäsz Wahlbeteiligung
Wenn ein Bürger sich, aus welchen Motiven auch immer, nicht an einer Wahl beteiligt, dann hat niemand das Recht, ihn politisch zu repräsentieren. Wenn bei einer Wahl nur zwei Drittel der Wahlberechtigten ihr aktives Stimmrecht ausüben, so dürfen auch nur zwei Drittel der Sitze im zu wählenden Parlament durch Abgeordnete besetzt werden. Das restliche Drittel der Sitze hat frei zu bleiben, da für deren Besetzung kein Mandat vorliegt. Diese Regelung gab es bereits in der Weimarer Republik, in welcher sie sich sehr bewährte.Ferner soll es nach dem Beispiele Russlands auf allen Stimmzettel die Wahlmöglichkeit „gegen alle“ geben welche im Ergebnis den Stimmen der Nichtwähler zuzurechnen ist.Erreicht ein Kandidat in einem ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, so darf er in einem zweiten Wahlgang nicht mehr antreten, da der Wähler bereits gegen diesen Kandidaten gestimmt hat.
Neuregelung der Abgeordnetenbezüge
Dem Volke ist das Gegenwärtige System der Abgeordnetenbezahlung nur schwer vermittelbar, aus diesem sollen die Diäten an die Gehaltsstufen B bzw. R der deutschen Beamtenschaft gekoppelt werden.
Abgeordnete sind vom souverän dazu bestimmt, dessen Interessen zu vertreten, aus diesem Grund fordern ist jegliche ausserparlamentarische Arbeits- und Beratertätigkeit zu verbieten.
Die sofortige Einstellung der steuerfinanzierten Zwangsalimentation von Fraktionen, Parteien und Stiftungen jeglicher Art geht mit dieser Forderung einher.
Zeitliche Begrenzung der Mandatsausübung
Die Ausübung eines politischen Amtes soll eine kurzfristige Unterbrechung des regulären bürgerlichen Lebens bleiben. Aus diesem Grunde sind die Amtszeiten aller politischen Würdenträger auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen. Hierdurch soll die weitere Ausbreitung einer Politikerkaste zum Erliegen gebracht werden. Netze gegenseitiger Abhängigkeiten und Beziehungen werden dadurch, genauso wie übermäszige Korruption bereits im Ansatz erschwert. Nicht zuletzt wird der Ausgabefreudigkeit der Abgeordneten eine zeitliche Grenze gesetzt. Wer einmal ein politisches Amt ausübte darf nicht mehr in ein solches zurückkehren.
Verkürzung der Wahlperiode
Die Wahlperiode in Bund und Ländern soll von bisher fünf bzw. vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Abgeordneten dem Wählerwillen häufiger unterworfen sind und sich die Beteiligung des Wählers an der Politik erhöht.
Trennung von Amt und Mandat
Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes (Legislative) ist die Kontrolle der Regierung (Exekutive) , dies ist de facto nicht möglich, wenn eine Persone beiden Gremien gleichzeitig angehört, sind Amt und Mandat strikt zu trennen.
Für das Parlament soll nur kandidieren dürfen, wer vor der Wahl zu keinem Zeitpunkt dem Staatsdienst angehörte, nach ihrer Wahl müssen Politiker die Verpflichtung eingehen, niemals in Exekutive oder Judikative einzutreten.
Um Gewissenskonflikte eines Abgeordneten zu vermeiden muss die Begrenzung der politischen Tätigkeit auf ein Legislativmandat beschränkt werden.
Siehe: www.mehr-freiheit.de
In einer Zeit schneller Veränderungen darf die Politik vom Bürger nicht erwarten, dass er allein sich verändern muss, auch die Politik ist gefordert, sich in diesen Reformprozess einzubeziehen. Ein erster Schritt in der Neudefinition des Verhältnisses Bürger - Staat ist die grundlegende Reform der Legislativorgane.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
Reduzierung der Abgeordnetenzahl
Die Zahl der Parlamentsmitglieder im Verhältnis zur Einwohnerzahl lässt merkwürdige Rückschlüsse auf eine gewiss vorhandene Selbstbedienungsmentalität der politische Klasse zu. Der deutsche Bundestag hat gegenwärtig rund 600 Sitze. Im internationalen Vergleich ist er damit immer noch eines der grössten Parlamente. (So hat das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika lediglich 435 Sitze, bei 3,5-Facher Einwohnerzahl.) Die Zahl der Sitze im Deutschen Bundestag ist auf 300 und die des Landtages von Baden-Württemberg auf maximal 60 zurückzuführen.
Dieser Verringerung analog reduzieren sich auch die Sitze aller anderen Parlamente auf Landes, Kreis und Gemeindeebene um mindestens die Hälfte.
Sitzbesetzung gemäsz Wahlbeteiligung
Wenn ein Bürger sich, aus welchen Motiven auch immer, nicht an einer Wahl beteiligt, dann hat niemand das Recht, ihn politisch zu repräsentieren. Wenn bei einer Wahl nur zwei Drittel der Wahlberechtigten ihr aktives Stimmrecht ausüben, so dürfen auch nur zwei Drittel der Sitze im zu wählenden Parlament durch Abgeordnete besetzt werden. Das restliche Drittel der Sitze hat frei zu bleiben, da für deren Besetzung kein Mandat vorliegt. Diese Regelung gab es bereits in der Weimarer Republik, in welcher sie sich sehr bewährte.Ferner soll es nach dem Beispiele Russlands auf allen Stimmzettel die Wahlmöglichkeit „gegen alle“ geben welche im Ergebnis den Stimmen der Nichtwähler zuzurechnen ist.Erreicht ein Kandidat in einem ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, so darf er in einem zweiten Wahlgang nicht mehr antreten, da der Wähler bereits gegen diesen Kandidaten gestimmt hat.
Neuregelung der Abgeordnetenbezüge
Dem Volke ist das Gegenwärtige System der Abgeordnetenbezahlung nur schwer vermittelbar, aus diesem sollen die Diäten an die Gehaltsstufen B bzw. R der deutschen Beamtenschaft gekoppelt werden.
Abgeordnete sind vom souverän dazu bestimmt, dessen Interessen zu vertreten, aus diesem Grund fordern ist jegliche ausserparlamentarische Arbeits- und Beratertätigkeit zu verbieten.
Die sofortige Einstellung der steuerfinanzierten Zwangsalimentation von Fraktionen, Parteien und Stiftungen jeglicher Art geht mit dieser Forderung einher.
Zeitliche Begrenzung der Mandatsausübung
Die Ausübung eines politischen Amtes soll eine kurzfristige Unterbrechung des regulären bürgerlichen Lebens bleiben. Aus diesem Grunde sind die Amtszeiten aller politischen Würdenträger auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen. Hierdurch soll die weitere Ausbreitung einer Politikerkaste zum Erliegen gebracht werden. Netze gegenseitiger Abhängigkeiten und Beziehungen werden dadurch, genauso wie übermäszige Korruption bereits im Ansatz erschwert. Nicht zuletzt wird der Ausgabefreudigkeit der Abgeordneten eine zeitliche Grenze gesetzt. Wer einmal ein politisches Amt ausübte darf nicht mehr in ein solches zurückkehren.
Verkürzung der Wahlperiode
Die Wahlperiode in Bund und Ländern soll von bisher fünf bzw. vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Abgeordneten dem Wählerwillen häufiger unterworfen sind und sich die Beteiligung des Wählers an der Politik erhöht.
Trennung von Amt und Mandat
Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes (Legislative) ist die Kontrolle der Regierung (Exekutive) , dies ist de facto nicht möglich, wenn eine Persone beiden Gremien gleichzeitig angehört, sind Amt und Mandat strikt zu trennen.
Für das Parlament soll nur kandidieren dürfen, wer vor der Wahl zu keinem Zeitpunkt dem Staatsdienst angehörte, nach ihrer Wahl müssen Politiker die Verpflichtung eingehen, niemals in Exekutive oder Judikative einzutreten.
Um Gewissenskonflikte eines Abgeordneten zu vermeiden muss die Begrenzung der politischen Tätigkeit auf ein Legislativmandat beschränkt werden.
Siehe: www.mehr-freiheit.de
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