Ein libertäres Dilemma
Rauchen- ein ultimatives Freiheitsgefühl oder doch nur ganz gewöhnliche Gewalt ?
Wo immer zwei oder mehrere Menschen unterschiedlicher Interessenlage aufeinandertreffen, scheint ein Konflikt unausweichlich. Was aber tun, wenn sich dieser auf freiwilliger Basis nicht lösen lässt ?
In kaum einem Bereich den menschlichen Zusammenlebens dürften sich die Interessen diametraler Entwickeln als bei der Frage des Rauchens, bzw. des Nichtrauchens. Für den Raucher ist es eine Selbstverständlichkeit überall dort zu rauchen, wo er es wünscht, der Nichtraucher hingegen fühlt sich von diesem Anspruch des Rauchers oftmals, bisweilen ständig, gestört. Wessen Recht ist aus libertärer Sicht also höher zu beurteilen; das des Rauchers, seine Person frei zu entfalten und jederzeit eine Zigarette zu entzünden, oder das Recht des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit ?
Grundsätzlich sind beide Rechte legitim, doch bei der Ausübung des Einen, wird das des Anderen verletzt, wer von beiden halt nun also mehr Recht ? Ein Libertärer wird nun, und dies zu Recht, antworten, es gehe darum, beider Interessen zu vereinbaren und eine freiwillige Lösung zu finden, welche beide gleichstellt. Doch was, wenn sich eine solche Lösung auf freiwilliger Basis nicht finden lässt, kann hier nur der Zwang helfen ? Zunächst ist es dem Raucher freigestellt sich in seinem Eigentum so zu verhalten, wie er es wünscht und dem privaten Eigentümer sei ebenfalls die Entscheidung freigestellt, ob er das Rauchen in seinem Verfügungsgebiet gestattet oder nicht. So soll jeder Besitzer eines Restaurants selbständig darüber befinden können, ob er das Rauchen in seinem Lokal zulässt oder nicht, oder ob er getrennte Bereiche für Raucher bzw. Nichtraucher ausweist, im Zweifel wird der Gast (der Markt) diese Entscheidung treffen.
Das Gegenwärtige System der "solidarischen" Gesundheitsfürsorge verschleiert die wahren Ausmasze des Rauchens. Da kein (Zwangs-) teilnehmer für die von ihm verursachten Kosten direkt aufkommt, sondern lediglich einen Beitrag zu einer sogenannten "Solidargemeinschaft" leistet, sind die von Rauchern verursachte Kosten nicht direkt dem Verursacher zuzurechnen. Da ein Raucher, zumindest statistisch öfter Krank wird als ein Nichtraucher, verursacht er demzufolge höhere Kosten und profitiert somit vom gesundheitsbewussten Verhalten des Nichtrauchers. Dieses System fordert geradezu heraus, sich nicht gesundheitsbewusst zu verhalten, schliesslich zahlen ja immer "die anderen".
Ein zukünftiges freiheitliches System kennt eine gesetzliche Gesundheitsfürsorge nicht, es stünde dann jedem frei, sich bei einem privaten Anbieter zu versichern. Erst durch die Bewertung des Gesundheitsrisikos dürfte viele Raucher erstmals feststellen, welche immensen Kosten sie verursachen, allen durch den Zwang der ökonomischen Vernunft dürfte die Zahl der Raucher erheblich sinken. Schliesslich müsste jeder fortan direkt für die von ihm verursachten Kosten bezahlen.
Was aus Gründen der politische Korrektheit gerne verschwiegen wird ist die Tatsache, dass Rauchen in über ¾ aller Fälle ein soziales Problem ist. Gerade unter Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Kriminellen ist die Zahl der Raucher besonders hoch. Rauchen ist also auch ein Indikator des sozialen Abstiegs. Selbstverständlich wird in allen Schichten der Bevölkerung geraucht, doch gibt es auch hier noch einen Unterschied zwischen dem Genuss- und dem Suchtrauchen. Während das Genussrauchen eine temporäre Erscheinung ist, die vom Raucher in bestimmten Situationen für angemessen gehalten wird, so wird das Suchtrauchen von der Wissenschaft grösstenteiles als Krankheit definiert.
Rauchen aus Betriebswirtschaftlicher Sicht:
Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, müssen Unternehmen wirtschaftlich denken und handeln, sie müssen ihre Kosten minimieren, um so erstaunlicher ist es, dass vielen Betrieben nicht bewusst ist, welche Kosten allein das Rauchen in Betrieben verursacht. Alleine durch zumeist bezahlte "Raucherpausen" verliert ein Unternehmen bei einem durchschnittlichem Gehalt 3600 € pro Jahr an Wertschöpfung pro Mitarbeiter und damit mehr, als der hier zugrundegelegte Durchschnittslohn. Weiterhin ist es erwiesen, dass Raucher häufiger krank werden und deshalb für ihre Arbeitgeber nicht so lange zur Verfügung stehen können, wie ihre nichtrauchenden Kollegen. Aus den genannten Gründen kann kein Unternehmen ein dauerhaftes Interesse daran haben, dass seine Beschäftigten rauchen.
Rauchen aus rechtlicher Sicht:
Im Gegensatz zum Konsum von Alkohol und durch eingeworfene bzw. gespritzte Drogen ist das Rauchen auch kein opferloses Verbrechen. Freilich gibt es auch in den ersten Fällen Opfer, doch nur in Folge des Konsums und nicht währenddessen. So ist es jederzeit möglich, dass ein angetrunkener Fahrer einen Autounfall verursacht, was ein Raucher eher nicht tun dürfte. Doch ist damit noch lange nicht sicher, dass ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer auch tatsächlich einen Unfall verursacht und damit ein Opfer produziert, ein Raucher hingegen produziert immer ein Opfer, selbst wenn dies ein Raucher sein sollte. Es handelt sich beim Rauchen unter mehreren also nicht um ein opferloses Verbrechen, es gibt immer ein Opfer. Es sei schliesslich keinem Raucher verboten, seinem Körper Gewalt anzutun, doch dies nur unter der Voraussetzung, dass er das einzige Opfer bleibt. Sobald der Raucher sich über die Interessen seiner Mitmenschen hinwegsetzt, liegt ein weder juristisch noch moralisch rechtzufertigender Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte vor, es sei denn das Opfer wünscht es, geschädigt zu werden, oder es ist ihm gleichgültig geschädigt zu ein (was sich spätestens mit der Privatisierung des Gesundheitswesens erledigt haben dürfte). Man stelle sich einmal die folgende Situation vor: In einem Restaurant sitzt ein Herr, welcher genüsslich einen Schweinebraten verspeist, plötzlich steht er auf und steckt ein Stück seinen Bratens in den Mund seines Tischnachbarn. Absurd ? Komisch ? Weder noch, der Herr verstösst lediglich eklatant gegen das Persönlichkeitsrecht seines Nachbarn, er selbst nahm sich das Recht, über sein Gegenüber zu verfügen, ohne dessen Einwilligung vorauszusetzen. Glücklicherweise ist der Verzehr von Schweinebraten etwas weniger riskant als das Rauchen, doch macht dieses Beispiel deutlich, worum er hier genau geht, um die Verletzung von Freiheitsrechten einer anderen Person.
Rothbard schreibt hierzu." Im Fall der Luftverschmutzung handelt es sich nicht so sehr um das Privateigentum an der Luft selbst, sondern um den Schutz des Eigentums an Lungen [...] Die wesentliche Tatsache bei der Luftverschmutzung ist, dass der Verschmutzer unerwünschte und ungebetene Verschmutzungen [...] in die Lungen von unschuldigen Opfern [...] schickt. All diese Ausströmungen [...] sind eine Aggression gegen das private Eigentum der Opfer. Luftverschmutzung ist genauso eine Aggression wie Brandstiftung oder Körperverletzung." (Rothbard "Eine neue Freiheit" S.P.Kopp Berlin 1978 s. 248). Im selben Buch wird anschliessend Robert Poole zitiert " Ein laissez-faire Umweltverschmutzer ist ein Widerspruch in sich und muss als solcher herausgestellt werden. Eine libertäre Gesellschaft wird eine Gesellschaft der vollen Haftung sein, wo jeder voll für seine Handlungen und deren schädliche Folgen verantwortlich ist." (Robert Poole "Reason and ecology" Harper and Row New York 1972 in Rothbard a.a.O. S. 253).
Wo immer zwei oder mehrere Menschen unterschiedlicher Interessenlage aufeinandertreffen, scheint ein Konflikt unausweichlich. Was aber tun, wenn sich dieser auf freiwilliger Basis nicht lösen lässt ?
In kaum einem Bereich den menschlichen Zusammenlebens dürften sich die Interessen diametraler Entwickeln als bei der Frage des Rauchens, bzw. des Nichtrauchens. Für den Raucher ist es eine Selbstverständlichkeit überall dort zu rauchen, wo er es wünscht, der Nichtraucher hingegen fühlt sich von diesem Anspruch des Rauchers oftmals, bisweilen ständig, gestört. Wessen Recht ist aus libertärer Sicht also höher zu beurteilen; das des Rauchers, seine Person frei zu entfalten und jederzeit eine Zigarette zu entzünden, oder das Recht des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit ?
Grundsätzlich sind beide Rechte legitim, doch bei der Ausübung des Einen, wird das des Anderen verletzt, wer von beiden halt nun also mehr Recht ? Ein Libertärer wird nun, und dies zu Recht, antworten, es gehe darum, beider Interessen zu vereinbaren und eine freiwillige Lösung zu finden, welche beide gleichstellt. Doch was, wenn sich eine solche Lösung auf freiwilliger Basis nicht finden lässt, kann hier nur der Zwang helfen ? Zunächst ist es dem Raucher freigestellt sich in seinem Eigentum so zu verhalten, wie er es wünscht und dem privaten Eigentümer sei ebenfalls die Entscheidung freigestellt, ob er das Rauchen in seinem Verfügungsgebiet gestattet oder nicht. So soll jeder Besitzer eines Restaurants selbständig darüber befinden können, ob er das Rauchen in seinem Lokal zulässt oder nicht, oder ob er getrennte Bereiche für Raucher bzw. Nichtraucher ausweist, im Zweifel wird der Gast (der Markt) diese Entscheidung treffen.
Das Gegenwärtige System der "solidarischen" Gesundheitsfürsorge verschleiert die wahren Ausmasze des Rauchens. Da kein (Zwangs-) teilnehmer für die von ihm verursachten Kosten direkt aufkommt, sondern lediglich einen Beitrag zu einer sogenannten "Solidargemeinschaft" leistet, sind die von Rauchern verursachte Kosten nicht direkt dem Verursacher zuzurechnen. Da ein Raucher, zumindest statistisch öfter Krank wird als ein Nichtraucher, verursacht er demzufolge höhere Kosten und profitiert somit vom gesundheitsbewussten Verhalten des Nichtrauchers. Dieses System fordert geradezu heraus, sich nicht gesundheitsbewusst zu verhalten, schliesslich zahlen ja immer "die anderen".
Ein zukünftiges freiheitliches System kennt eine gesetzliche Gesundheitsfürsorge nicht, es stünde dann jedem frei, sich bei einem privaten Anbieter zu versichern. Erst durch die Bewertung des Gesundheitsrisikos dürfte viele Raucher erstmals feststellen, welche immensen Kosten sie verursachen, allen durch den Zwang der ökonomischen Vernunft dürfte die Zahl der Raucher erheblich sinken. Schliesslich müsste jeder fortan direkt für die von ihm verursachten Kosten bezahlen.
Was aus Gründen der politische Korrektheit gerne verschwiegen wird ist die Tatsache, dass Rauchen in über ¾ aller Fälle ein soziales Problem ist. Gerade unter Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Kriminellen ist die Zahl der Raucher besonders hoch. Rauchen ist also auch ein Indikator des sozialen Abstiegs. Selbstverständlich wird in allen Schichten der Bevölkerung geraucht, doch gibt es auch hier noch einen Unterschied zwischen dem Genuss- und dem Suchtrauchen. Während das Genussrauchen eine temporäre Erscheinung ist, die vom Raucher in bestimmten Situationen für angemessen gehalten wird, so wird das Suchtrauchen von der Wissenschaft grösstenteiles als Krankheit definiert.
Rauchen aus Betriebswirtschaftlicher Sicht:
Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, müssen Unternehmen wirtschaftlich denken und handeln, sie müssen ihre Kosten minimieren, um so erstaunlicher ist es, dass vielen Betrieben nicht bewusst ist, welche Kosten allein das Rauchen in Betrieben verursacht. Alleine durch zumeist bezahlte "Raucherpausen" verliert ein Unternehmen bei einem durchschnittlichem Gehalt 3600 € pro Jahr an Wertschöpfung pro Mitarbeiter und damit mehr, als der hier zugrundegelegte Durchschnittslohn. Weiterhin ist es erwiesen, dass Raucher häufiger krank werden und deshalb für ihre Arbeitgeber nicht so lange zur Verfügung stehen können, wie ihre nichtrauchenden Kollegen. Aus den genannten Gründen kann kein Unternehmen ein dauerhaftes Interesse daran haben, dass seine Beschäftigten rauchen.
Rauchen aus rechtlicher Sicht:
Im Gegensatz zum Konsum von Alkohol und durch eingeworfene bzw. gespritzte Drogen ist das Rauchen auch kein opferloses Verbrechen. Freilich gibt es auch in den ersten Fällen Opfer, doch nur in Folge des Konsums und nicht währenddessen. So ist es jederzeit möglich, dass ein angetrunkener Fahrer einen Autounfall verursacht, was ein Raucher eher nicht tun dürfte. Doch ist damit noch lange nicht sicher, dass ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer auch tatsächlich einen Unfall verursacht und damit ein Opfer produziert, ein Raucher hingegen produziert immer ein Opfer, selbst wenn dies ein Raucher sein sollte. Es handelt sich beim Rauchen unter mehreren also nicht um ein opferloses Verbrechen, es gibt immer ein Opfer. Es sei schliesslich keinem Raucher verboten, seinem Körper Gewalt anzutun, doch dies nur unter der Voraussetzung, dass er das einzige Opfer bleibt. Sobald der Raucher sich über die Interessen seiner Mitmenschen hinwegsetzt, liegt ein weder juristisch noch moralisch rechtzufertigender Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte vor, es sei denn das Opfer wünscht es, geschädigt zu werden, oder es ist ihm gleichgültig geschädigt zu ein (was sich spätestens mit der Privatisierung des Gesundheitswesens erledigt haben dürfte). Man stelle sich einmal die folgende Situation vor: In einem Restaurant sitzt ein Herr, welcher genüsslich einen Schweinebraten verspeist, plötzlich steht er auf und steckt ein Stück seinen Bratens in den Mund seines Tischnachbarn. Absurd ? Komisch ? Weder noch, der Herr verstösst lediglich eklatant gegen das Persönlichkeitsrecht seines Nachbarn, er selbst nahm sich das Recht, über sein Gegenüber zu verfügen, ohne dessen Einwilligung vorauszusetzen. Glücklicherweise ist der Verzehr von Schweinebraten etwas weniger riskant als das Rauchen, doch macht dieses Beispiel deutlich, worum er hier genau geht, um die Verletzung von Freiheitsrechten einer anderen Person.
Rothbard schreibt hierzu." Im Fall der Luftverschmutzung handelt es sich nicht so sehr um das Privateigentum an der Luft selbst, sondern um den Schutz des Eigentums an Lungen [...] Die wesentliche Tatsache bei der Luftverschmutzung ist, dass der Verschmutzer unerwünschte und ungebetene Verschmutzungen [...] in die Lungen von unschuldigen Opfern [...] schickt. All diese Ausströmungen [...] sind eine Aggression gegen das private Eigentum der Opfer. Luftverschmutzung ist genauso eine Aggression wie Brandstiftung oder Körperverletzung." (Rothbard "Eine neue Freiheit" S.P.Kopp Berlin 1978 s. 248). Im selben Buch wird anschliessend Robert Poole zitiert " Ein laissez-faire Umweltverschmutzer ist ein Widerspruch in sich und muss als solcher herausgestellt werden. Eine libertäre Gesellschaft wird eine Gesellschaft der vollen Haftung sein, wo jeder voll für seine Handlungen und deren schädliche Folgen verantwortlich ist." (Robert Poole "Reason and ecology" Harper and Row New York 1972 in Rothbard a.a.O. S. 253).
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