Auch Trittbrettfahrer brauchen den Staat nicht unbedingt
Von den Verfechtern des Minimalstaates wird oft behauptet, der Staat müsse bestimmte Einrichtungen zur Verfügung stellen, da der Markt dies nicht könne oder wolle. Diese Behauptung lässt sich möglicherweise nicht moralisch, doch aber ökonomisch widerlegen. Der Staat versagt bei allen Aufgaben, welcher er sich im Laufe der Zeit angeeignet hat. Das Versagen in diesen Bereiche ist offensichtlich, so ist der Staat nicht in der Lage, eine wirkungsvolle „öffentliche“ Sicherheit zu produzieren, auch bei der Rechtsprechung muss er versagen, schon weil er bei dieser viel zu oft Eigeninteressen verfolgt, was nun noch bleibt, ist die Zuverfügungstellung einer „öffentlichen“ Infrastruktur. Diese wird vom Staat einfach errichtet, ohne, dass er darüber bescheid weiss, ob, wie und in welchem Umfange diese überhaupt benötigt wird. Doch woher sollte der Staat dies auch wissen, er lässt sich viel lieber von Eigeninteressen leiten, denn eine gutausgebaute „öffentliche“ Infrastruktur lässt sich hervorragend überwachen und noch besser zum Bewegen von Militär und Polizei nutzen. Diese Tatsache führte zu einer Verstaatlichung der Eisenbahnunternehmen. Zwar baute der Staat selbst auch Eisenbahnstrecken, das Netz der meisten Staaten war in seinen Anfängen jedoch überwiegend privat finanziert und hochprofitabel. Schon die staatliche Verunstaltung eigentlich profitabler Wirtschaftszweige wie Eisenbahnen und Häfen wäre eine eigene Betrachtung wert. Wenn der Staat aber schon keine Eisenbahnen (und in Konsequenz dessen auch keine Flughäfen und Strassen) bauen sollte, der Kapitalmarkt stellt hier bessere und günstigere Lösungen bereit, was dann ?
Es lässt nach langem Suchen immer noch eine Aufgabe finden: die Leuchttürme.
Dazu müssen wir uns gedanklich in eine Zeit zurücksetzen, in der es schon einen Staat gab, aber noch keine satellitengestützten Navigationsverfahren. Der Staat müsse deshalb Leuchttürme errichten, um zu verhindern, dass Schiffe auf die Küste auflaufen, nun soll die Sinnhaftigkeit des Leuchtturms an dieser Stelle nicht angezweifelt werden, aber der Grund, wieso eben gerade der Staat dies nicht tun muss, erörtert werden.
Der Leuchtturm als Einrichtung dient dazu, Schiffen anzuzeigen, wo die Gewässer Untiefen, Riffe oder Klippen aufweisen, um dafür zu Sorgen, dass die Schiffe die Fahrrinne oder das offene Meer nicht verlassen und auf diese gefährlichen Stellen zusteuern. Nun wird behauptet, dass der Privatbesitz der Leuchttürme dazu führe, dass einige Reeder diesen bezahlten, während andere sich diesem entziehen könnten. Schliesslich leuchte der Turm ja für alle und werde nicht abgeschaltet, wenn sich ein Nichtzahler nähere, da dadurch ja alle anderen Zahler gefährdet würden. Auf diese Weise könnten sich nun alle Reeder der Bezahlung entziehen, da der Leuchtturm nie abgeschaltet werden könne um die wenigen Zahler nicht zu gefährden. Auf diese Weise entstehe wieder ein Trittbrettfahrereffekt, sogleich wird Marktversagen attestiert und immer dann, wenn der Markt versaget, müsse ja der Staat eingreifen.
Tatsächlich versagt der Markt hier nicht, er bildet sich einfach nicht und zwar deshalb nicht, weil Vater Staat seine fürsorgliche Hand ausbreitet. So behauptet der Staat nun, er müsse Leuchttürme errichten, da der Markt diese nicht bereitstelle, eine merkwürdige Argumentation, aus der man schliessen könnte, ein Reeder habe daran Interesse, seine Schiffe zu versenken. Da der Reeder jedoch kein Interesse daran haben kann, dass seine Schiffe sinken, wird er nun alles suchen, dies zu verhindern. So kann er den Leuchtturm beispielsweise selbst errichten und von allen vorüberfahrenden Schiffen eine Gebühr für die Nutzung „seines“ Leuchtturms verlangen. Diese Methode ist aus Sicht des Reeders allerdings unwirtschaftlich, denn er muss überwachen, dass alle diese Gebühr auch zahlen und er muss nachweisen, dass alle Schiffe in der Nähe seines Leuchtturms auf Grund gelaufen wären, hätte sein Leuchtturm dies nicht verhindert, auch hier wird sich schnell ein Trittbrettfahrereffekt einstellen und der Reeder wird in der Abwägung feststellen, dass es für ihn günstiger sei, den Leuchtturm abzustellen und dabei zu riskieren, dass eines seiner Schiffe möglicherweise sinkt. Doch im Markt gibt es ja zumeist mehrere Lösungen, kein Reeder hat ein Interesse daran, dass sein Schiff sinkt und kein Kunde hat ein Interesse daran, seine Waren einem Reeder anzuvertrauen, dessen Schiffe dafür bekannt sind, dass sie regelmässig sinken. So ist davon auszugehen, dass der an der Aufrechterhaltung seines Geschäftes interessierte Reeder sein Schiff gegen Sinken, Piraterie, Meuterei und weitere Risiken der Seefahrt versichern wird. Diese Aufgabe wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Versicherungsunternehmen ausüben. Das Versicherungsunternehmen kann wiederum kein Interesse daran verspüren, dass die bei ihm versicherten Schiffe sinken, es wird vom Reeder also die grösstmöglichen Sicherheiten einfordern, um den Versicherungsfall zu verhindern. So wird die Versicherung auch auf die Fragen der Küstensicherheit zu sprechen kommen. Stellt sich nun heraus, dass die Küsten wegen fehlender Leuchttürme zahlreiche Gefahrstellen aufweisen, wird sie die Prämie im Küstenbereich ausreichen hoch ansetzen, um mögliche Risiken abzudecken, oder sie wird dafür sorgen, dass Leuchttürme errichtet werden. So kann die Versicherung dies selbst übernehmen, oder diese Aufgabe an ein anderes Unternehmen übertragen, dies macht vor allem dann sinn, wenn mehrere Versicherer in diesem Geschäftsbereich tätig sind, die ja alle kein Interesse daran haben könne, dass ihre Schiffe sinken. So werden sich die Versicherungsunternehmen zusammentun und Leuchttürme beauftragen, die Kosten dafür holen sie sich bei den Reedern wieder. Jetzt steht es natürlich jedem Reeder offen, sich an der Finanzierung der Leuchttürme zu beteiligen. Die Versicherung wird natürlich ihre Mittel nutzen, um den Schadensfall zu verhindern, in der Praxis werden die Prämien für jede Reeder, welche sich an der Finanzierung der Leuchttürme beteiligen sehr viel geringer sein, während die Nichtzahler mit saftigen Prämien zu rechnen haben. In jedem Falle hat die Versicherung Gewissheit, einerseits durch die Zahler, welche von den Leuchttürmen profitieren und damit den Versicherungsfall verhindern, andererseits durch die hohen Prämien der Nichtzahler, welche den möglichen Versicherungsfall über ihre höheren Prämien abdecken. Aus der Reeder Sicht ist es allerdings unsinnig, eine höhere Nichtzahlerprämie zu bezahlen, sofern sie überhaupt ein Unternehmen finden, das sie versichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schiffe der Nichtzahler sinken ist zwar gering, schliesslich zahlen ja die versicherten Reeder die Türme, doch sollten deren Schiffe doch sinken, können sie davon ausgehen, dass die Schadensersatzleistung sehr gering ist, wenn es überhaupt eine gibt. Haben die Nichtzahler also ein Interesse daran, im Markt zu bleiben, werden sie schnell zu Zahlern, alles andere bedeutete schnell ihr finanzielles Ende, sie könnten die hohen Prämien nicht bezahlen oder müssten die Preise für den Transport gewaltig erhöhen und verlören damit Kunden.
Was ist nun aber mit der Billigversicherung, die Reeder zu niederen Prämien versichert, sich aber nicht an den Kosten der Leuchttürme beteiligt ? Dies ist in der Tat möglich, was aber letztlich zum Rückzug der anderen Versicherer aus diesem Geschäft führte und damit zum Ende der Leuchttürme, dies dürfte jedes Unternehmen dazu veranlassen, von solchen Plänen abstand zu nehmen.
Einmal mehr könnte der Markt hier eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung anbieten, die sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist. Trittbrettfahrerei wäre zwar weiterhin möglich, doch immer mit dem Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns verbunden und dies kann nicht das Ziel des klugen Geschäftsmannes sein. Einmal mehr ist offenbar, dass der Staat für die Errichtung der Leuchttürme nicht zuständig sein muss und dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Das Beispiel passt eigentlich noch viel besser zum Thema Feuerwehr und Brandschutz, die Argumentation ist ähnlich.
Es lässt nach langem Suchen immer noch eine Aufgabe finden: die Leuchttürme.
Dazu müssen wir uns gedanklich in eine Zeit zurücksetzen, in der es schon einen Staat gab, aber noch keine satellitengestützten Navigationsverfahren. Der Staat müsse deshalb Leuchttürme errichten, um zu verhindern, dass Schiffe auf die Küste auflaufen, nun soll die Sinnhaftigkeit des Leuchtturms an dieser Stelle nicht angezweifelt werden, aber der Grund, wieso eben gerade der Staat dies nicht tun muss, erörtert werden.
Der Leuchtturm als Einrichtung dient dazu, Schiffen anzuzeigen, wo die Gewässer Untiefen, Riffe oder Klippen aufweisen, um dafür zu Sorgen, dass die Schiffe die Fahrrinne oder das offene Meer nicht verlassen und auf diese gefährlichen Stellen zusteuern. Nun wird behauptet, dass der Privatbesitz der Leuchttürme dazu führe, dass einige Reeder diesen bezahlten, während andere sich diesem entziehen könnten. Schliesslich leuchte der Turm ja für alle und werde nicht abgeschaltet, wenn sich ein Nichtzahler nähere, da dadurch ja alle anderen Zahler gefährdet würden. Auf diese Weise könnten sich nun alle Reeder der Bezahlung entziehen, da der Leuchtturm nie abgeschaltet werden könne um die wenigen Zahler nicht zu gefährden. Auf diese Weise entstehe wieder ein Trittbrettfahrereffekt, sogleich wird Marktversagen attestiert und immer dann, wenn der Markt versaget, müsse ja der Staat eingreifen.
Tatsächlich versagt der Markt hier nicht, er bildet sich einfach nicht und zwar deshalb nicht, weil Vater Staat seine fürsorgliche Hand ausbreitet. So behauptet der Staat nun, er müsse Leuchttürme errichten, da der Markt diese nicht bereitstelle, eine merkwürdige Argumentation, aus der man schliessen könnte, ein Reeder habe daran Interesse, seine Schiffe zu versenken. Da der Reeder jedoch kein Interesse daran haben kann, dass seine Schiffe sinken, wird er nun alles suchen, dies zu verhindern. So kann er den Leuchtturm beispielsweise selbst errichten und von allen vorüberfahrenden Schiffen eine Gebühr für die Nutzung „seines“ Leuchtturms verlangen. Diese Methode ist aus Sicht des Reeders allerdings unwirtschaftlich, denn er muss überwachen, dass alle diese Gebühr auch zahlen und er muss nachweisen, dass alle Schiffe in der Nähe seines Leuchtturms auf Grund gelaufen wären, hätte sein Leuchtturm dies nicht verhindert, auch hier wird sich schnell ein Trittbrettfahrereffekt einstellen und der Reeder wird in der Abwägung feststellen, dass es für ihn günstiger sei, den Leuchtturm abzustellen und dabei zu riskieren, dass eines seiner Schiffe möglicherweise sinkt. Doch im Markt gibt es ja zumeist mehrere Lösungen, kein Reeder hat ein Interesse daran, dass sein Schiff sinkt und kein Kunde hat ein Interesse daran, seine Waren einem Reeder anzuvertrauen, dessen Schiffe dafür bekannt sind, dass sie regelmässig sinken. So ist davon auszugehen, dass der an der Aufrechterhaltung seines Geschäftes interessierte Reeder sein Schiff gegen Sinken, Piraterie, Meuterei und weitere Risiken der Seefahrt versichern wird. Diese Aufgabe wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Versicherungsunternehmen ausüben. Das Versicherungsunternehmen kann wiederum kein Interesse daran verspüren, dass die bei ihm versicherten Schiffe sinken, es wird vom Reeder also die grösstmöglichen Sicherheiten einfordern, um den Versicherungsfall zu verhindern. So wird die Versicherung auch auf die Fragen der Küstensicherheit zu sprechen kommen. Stellt sich nun heraus, dass die Küsten wegen fehlender Leuchttürme zahlreiche Gefahrstellen aufweisen, wird sie die Prämie im Küstenbereich ausreichen hoch ansetzen, um mögliche Risiken abzudecken, oder sie wird dafür sorgen, dass Leuchttürme errichtet werden. So kann die Versicherung dies selbst übernehmen, oder diese Aufgabe an ein anderes Unternehmen übertragen, dies macht vor allem dann sinn, wenn mehrere Versicherer in diesem Geschäftsbereich tätig sind, die ja alle kein Interesse daran haben könne, dass ihre Schiffe sinken. So werden sich die Versicherungsunternehmen zusammentun und Leuchttürme beauftragen, die Kosten dafür holen sie sich bei den Reedern wieder. Jetzt steht es natürlich jedem Reeder offen, sich an der Finanzierung der Leuchttürme zu beteiligen. Die Versicherung wird natürlich ihre Mittel nutzen, um den Schadensfall zu verhindern, in der Praxis werden die Prämien für jede Reeder, welche sich an der Finanzierung der Leuchttürme beteiligen sehr viel geringer sein, während die Nichtzahler mit saftigen Prämien zu rechnen haben. In jedem Falle hat die Versicherung Gewissheit, einerseits durch die Zahler, welche von den Leuchttürmen profitieren und damit den Versicherungsfall verhindern, andererseits durch die hohen Prämien der Nichtzahler, welche den möglichen Versicherungsfall über ihre höheren Prämien abdecken. Aus der Reeder Sicht ist es allerdings unsinnig, eine höhere Nichtzahlerprämie zu bezahlen, sofern sie überhaupt ein Unternehmen finden, das sie versichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schiffe der Nichtzahler sinken ist zwar gering, schliesslich zahlen ja die versicherten Reeder die Türme, doch sollten deren Schiffe doch sinken, können sie davon ausgehen, dass die Schadensersatzleistung sehr gering ist, wenn es überhaupt eine gibt. Haben die Nichtzahler also ein Interesse daran, im Markt zu bleiben, werden sie schnell zu Zahlern, alles andere bedeutete schnell ihr finanzielles Ende, sie könnten die hohen Prämien nicht bezahlen oder müssten die Preise für den Transport gewaltig erhöhen und verlören damit Kunden.
Was ist nun aber mit der Billigversicherung, die Reeder zu niederen Prämien versichert, sich aber nicht an den Kosten der Leuchttürme beteiligt ? Dies ist in der Tat möglich, was aber letztlich zum Rückzug der anderen Versicherer aus diesem Geschäft führte und damit zum Ende der Leuchttürme, dies dürfte jedes Unternehmen dazu veranlassen, von solchen Plänen abstand zu nehmen.
Einmal mehr könnte der Markt hier eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung anbieten, die sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist. Trittbrettfahrerei wäre zwar weiterhin möglich, doch immer mit dem Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns verbunden und dies kann nicht das Ziel des klugen Geschäftsmannes sein. Einmal mehr ist offenbar, dass der Staat für die Errichtung der Leuchttürme nicht zuständig sein muss und dies ist nur ein Beispiel von vielen.
Das Beispiel passt eigentlich noch viel besser zum Thema Feuerwehr und Brandschutz, die Argumentation ist ähnlich.
1 Comments:
Hab aus Deinem Essay auf meinem Blog 'ne Meldung gemacht! :-)
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