Montag, Juni 27, 2005

Politik an Ihren Zielen messen

Die Halbwertszeit politischer Reformen wird ständig kürzer, zukunftsorientiertes Handeln wird durch Gesten ersetzt, vorrangiges Ziel der Regierung ist die Erhaltung der Regierungsfähigkeit. Die gesellschaftlichen und staatlichen Probleme sind durch das gegenwärtige System nicht mehr zu lösen. Nur durch einen leistungsbezogenen Systemumbau wird es möglich, die vorhandenen Defizite zu verringern.

In der Wirtschaft ist es heute üblich, die sachlich und logisch vernünftigsten Masznahmen zur Umsetzung zu bringen, die Politik hingegen scheint dieses Prinzip nicht zu kennen. Der ausschliesslich auf (Wieder-) Wahl bedachte Politiker wird jenes Masznahmenpaket auswählen, welches die Chancen seiner persönlichen Interessen erhöht. Wenn es also schon aufgrund wahltaktischen Kalküls irreal erscheint, die Logik der Sache walten zu lassen, so müssen dennoch Richtlinien gefunden werden, ein Minimum an Verbindlichkeit in die Politik einzubringen.
Ein Modell, welches in Kanada sehr erfolgreich praktiziert wird ist auch für Deutschland ein gutes Beispiel:
Die Parteien benennen im Wahlkampf, wie in der Wirtschaft üblich, verbindliche Ziele und die für die Erreichung dieser nötigen Masznahmen und Zeiträume. Nach dem Wahlsieg werden diese Ziele in einem Regierungsprogramm festgeschrieben, diese werden von einem Gesellschaftsrat überprüft. Dadurch wird in die Politik ein aus der Wirtschaft bekanntes Bonus-Malus-System eingeführt. Erreicht eine Regierung ihr Ziel nicht, so führt dies automatisch zur Kürzung der Gehälter aller Mitglieder von Regierung und Regierungsfraktionen um 20%. Wird das Ziel im Folgejahr wiederum nicht erreicht, wird das Gehalt nochmals um 20% gekürzt etc. Sollten die Ziele erreicht werden, so werden die Gehälter nicht gekürzt, beim Übertreffen des Zieles wird das Gehalt sogar erhöht.

Dieser Leistungsgedanke zwingt die Politik zu strategischem Denken und Handeln, er erhöht deren allgemeine Akzeptanz. Dieses Modell hat den entscheidenden Vorteil, dass das Volk vermittelt bekommt, dass die Politik bereit ist, für Ihre Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen und bei ungenügender Arbeit persönliche Konsequenzen hinzunehmen. Der Politik kommt im Wahlkampfe die Aufgabe zu, Ziel deutlich zu formulieren, Fakten zu belegen, eine Zukunftsperspektive aufzuweisen und Politik für den Wähler dadurch wieder transparent und berechenbar zu gestalten. Wenn die Politik von den Bürgern für Leistungen auch Gegenleistungen erwartet, so kann sie sich selbst davon nicht ausnehmen. Wahlprogramme wären nicht länger eine Sammlung an Beliebigkeiten, das Volk würde direkt in die Verantwortung einbezogen und bestimmte auch über das Tempo der Systemveränderungen aktiv mit, es könnte letztlich nicht über das klagen, was es selbst mitbestimmte.

Dank an Dr.Werner Bruns

Parlamentsreform

Parlamentsreform

In einer Zeit schneller Veränderungen darf die Politik vom Bürger nicht erwarten, dass er allein sich verändern muss, auch die Politik ist gefordert, sich in diesen Reformprozess einzubeziehen. Ein erster Schritt in der Neudefinition des Verhältnisses Bürger - Staat ist die grundlegende Reform der Legislativorgane.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

Reduzierung der Abgeordnetenzahl

Die Zahl der Parlamentsmitglieder im Verhältnis zur Einwohnerzahl lässt merkwürdige Rückschlüsse auf eine gewiss vorhandene Selbstbedienungsmentalität der politische Klasse zu. Der deutsche Bundestag hat gegenwärtig rund 600 Sitze. Im internationalen Vergleich ist er damit immer noch eines der grössten Parlamente. (So hat das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika lediglich 435 Sitze, bei 3,5-Facher Einwohnerzahl.) Die Zahl der Sitze im Deutschen Bundestag ist auf 300 und die des Landtages von Baden-Württemberg auf maximal 60 zurückzuführen.
Dieser Verringerung analog reduzieren sich auch die Sitze aller anderen Parlamente auf Landes, Kreis und Gemeindeebene um mindestens die Hälfte.

Sitzbesetzung gemäsz Wahlbeteiligung

Wenn ein Bürger sich, aus welchen Motiven auch immer, nicht an einer Wahl beteiligt, dann hat niemand das Recht, ihn politisch zu repräsentieren. Wenn bei einer Wahl nur zwei Drittel der Wahlberechtigten ihr aktives Stimmrecht ausüben, so dürfen auch nur zwei Drittel der Sitze im zu wählenden Parlament durch Abgeordnete besetzt werden. Das restliche Drittel der Sitze hat frei zu bleiben, da für deren Besetzung kein Mandat vorliegt. Diese Regelung gab es bereits in der Weimarer Republik, in welcher sie sich sehr bewährte.Ferner soll es nach dem Beispiele Russlands auf allen Stimmzettel die Wahlmöglichkeit „gegen alle“ geben welche im Ergebnis den Stimmen der Nichtwähler zuzurechnen ist.Erreicht ein Kandidat in einem ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, so darf er in einem zweiten Wahlgang nicht mehr antreten, da der Wähler bereits gegen diesen Kandidaten gestimmt hat.

Neuregelung der Abgeordnetenbezüge

Dem Volke ist das Gegenwärtige System der Abgeordnetenbezahlung nur schwer vermittelbar, aus diesem sollen die Diäten an die Gehaltsstufen B bzw. R der deutschen Beamtenschaft gekoppelt werden.
Abgeordnete sind vom souverän dazu bestimmt, dessen Interessen zu vertreten, aus diesem Grund fordern ist jegliche ausserparlamentarische Arbeits- und Beratertätigkeit zu verbieten.
Die sofortige Einstellung der steuerfinanzierten Zwangsalimentation von Fraktionen, Parteien und Stiftungen jeglicher Art geht mit dieser Forderung einher.

Zeitliche Begrenzung der Mandatsausübung

Die Ausübung eines politischen Amtes soll eine kurzfristige Unterbrechung des regulären bürgerlichen Lebens bleiben. Aus diesem Grunde sind die Amtszeiten aller politischen Würdenträger auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen. Hierdurch soll die weitere Ausbreitung einer Politikerkaste zum Erliegen gebracht werden. Netze gegenseitiger Abhängigkeiten und Beziehungen werden dadurch, genauso wie übermäszige Korruption bereits im Ansatz erschwert. Nicht zuletzt wird der Ausgabefreudigkeit der Abgeordneten eine zeitliche Grenze gesetzt. Wer einmal ein politisches Amt ausübte darf nicht mehr in ein solches zurückkehren.

Verkürzung der Wahlperiode

Die Wahlperiode in Bund und Ländern soll von bisher fünf bzw. vier auf zwei Jahre verkürzt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Abgeordneten dem Wählerwillen häufiger unterworfen sind und sich die Beteiligung des Wählers an der Politik erhöht.
Trennung von Amt und Mandat
Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes (Legislative) ist die Kontrolle der Regierung (Exekutive) , dies ist de facto nicht möglich, wenn eine Persone beiden Gremien gleichzeitig angehört, sind Amt und Mandat strikt zu trennen.
Für das Parlament soll nur kandidieren dürfen, wer vor der Wahl zu keinem Zeitpunkt dem Staatsdienst angehörte, nach ihrer Wahl müssen Politiker die Verpflichtung eingehen, niemals in Exekutive oder Judikative einzutreten.
Um Gewissenskonflikte eines Abgeordneten zu vermeiden muss die Begrenzung der politischen Tätigkeit auf ein Legislativmandat beschränkt werden.

Siehe: www.mehr-freiheit.de

Donnerstag, Juni 02, 2005

PRO Studiengebühren

PRO Studiengebühren:

Die Entwicklung von der klassischen Industriegesellschaft zur wissensbasierten Gesellschaft und zu lebenslangem Lernen erfordert mehr Hochschulabsolventen, diese Veränderung bedarf angesichts der öffentlichen Haushaltslage jedoch einer privaten Finanzierungsbeteiligung. Wenn man also mehr junge Menschen durch ein Studium für Zukunftsberufe qualifizieren möchte, muss man die Hochschulen (HS) besser ausstatten, die Qualität der Hochschulbildung ist auf ein Höchstmasz zu steigern. In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sind die Kosten hierfür jedoch nicht ohne zusätzliche private Mittel aufzubringen. Ein Verbot von Studiengebühren setzt die Chance dazu leichtsinnig aufs Spiel.
Was spricht für die Einführung von Studiengebühren ?
1. Die Tatsache, dass die Hochschulbildung kein rein öffentliches Gut darstellt, denn hier funktioniert das Ausschlussprinzip. Dies bedeutet, dass der zahlende Bildungsnachfrager einen diese Nachfrage entwickelnden, aber nicht dafür zahlenden Nachfrager ausschliessen kann. Der Konsum des Gutes Bildung ist beschränkt, was heisst, dass zusätzlicher Konsum auch zusätzliche Kosten verursacht, was bei öffentlichen Gütern nicht der Fall ist, da zusätzliche Nachfrager hier nur marginale Kostensteigerungen verursachen. Bei rein öffentlichen Gütern funktioniert dieses Ausschlussprinzip ergo nicht, diese stehen also nur bei einem Eingriff des Staates in ausreichender Menge zur Verfügung, da Bildung jedoch kein rein öffentliches Gut ist, muss eine ausschliesslich staatliche Finanzierung aus finanzwissenschaftlichen Aspekten abgelehnt werden.
2. Ein effizienter Einsatz der von den Studierenden zu erhebenden Mittel verursacht erstens einen Preis- und Kostendruck, zweitens eine Nachfrageorientierung. Die Finanzmittel einer HS sind knappe Ressourcen; in einem marktwirtschaftlichen System funktioniert jedoch der Preismechanismus, welcher notwendige Informationen über die Knappheit des Gutes liefert, weswegen er ein notwendiges Instrument für eine effiziente Allokation darstellt, gegenwärtig scheidet der Preis, dank Kostenfreiheit, als Indikator aus, die Entscheidung der Nachfrager vermittelt somit wenig Informationen über deren Bewertung der einzelnen Studienangebote. Erst durch Studiengebühren erhalten Hochschulleistungen einen Preis, HS müssen sich dann als Anbieter einer Bildungsleistung an den Wünschen der Nachfrager (Studenten) orientieren.
3. Beiträge der Studierenden sind eine Voraussetzung für mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen HS, diese werden künftig aktiv um Studenten werben. Gebührenzahlende Studenten werden nicht länger als Belastung begriffen, sondern zu Kunden der HS und als solche werden sie auch behandelt.
4. Gebühren können dazu beitragen, die ohnehin zu langen Studienzeiten in Deutschland zu reduzieren. Ein Missbrauch des Systems durch Trittbrettfahrer (ewige Studenten) würde durch Gebühren erschwert.
5. Die erhobenen Gebühren dienen der Verbesserung von Lehre und Ausbildung an den einzelnen HS. Die HS regeln die interne Verteilung und Verwendung des Gebührenaufkommens, sie bestimmen die Merkmale der Gebühr, sie haben die durch die Erhebung entstehenden Verwaltungskosten aus dieser zur finanzieren, dies gewährleistet eine effiziente und transparente Mittelverwendung.